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REISEBEDINGUNGEN 2006

REISEBEDINGUNGEN 2006

Nachfolgende Reisebedingungen sind die des Veranstalters EUROPARTNER REISEN. Der Reisevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Veranstalter EUROPARTNER REISEN zustande.

Unser UNTERNEHMEN www.jugendsprachreisen.de , Arno Brandscheid, mit Sitz in Heidenrod wird nur als Reisevermittler tätig, wir haften nur für von uns verschuldete Sachverhalte im Zusammenhang mit der Vermittlung von Reisen.

 

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN 2006

 

Sie haben sich entschlossen, eine EUROPARTNER-Reise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen.

Die folgenden Bedingungen, die Sie mit ihrer Anmeldung als Bestandteil des Reisevertrages anerkennen, sorgen in beiderseitigem Interesse für klare Verhältnisse.

ANMELDUNG:

Mit Ihrer Anmeldung wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Berücksichtigung unserer Reise- und Zahlungsbedingungen. Der Vertrag wird für uns mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

BEZAHLUNG:

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung inkl. Sicherungsschein als Nachweis der Insolvenzversicherung leisten Sie bitte eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises (höchstens € 260,-). Die Restzahlung wird nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor vertraglich vorgesehenem Reisebeginn. Bei verschuldetem Zahlungsverzug sind wir nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und als Entschädigung die entsprechende Stornogebühr zu verlangen.

INSOLVENZVERSICHERUNG:

Für alle von EUROPARTNER organisierten Reisen ist eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird als Nachweis mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.

NICHTINANSPRUCHNAHME GEBUCHTER LEISTUNGEN:

Falls der Reiseteilnehmer eine andere Unterkunft, Verpflegung oder Beförderung in Anspruch nimmt als gebucht oder auf bereitgestellte Leistungen verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf eine Erstattung gegen uns. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch uns ausgeschlossen.

ÄNDERUNG DER UNTERBRINGUNG:

Sollte es infolge besonderer Umstände nicht möglich sein, den Reiseteilnehmer in dem gebuchten und bestätigten Quartier unterzubringen, behalten wir uns vor, ihn in einem anderen, gleichwertigen Haus unterzubringen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

BESONDERHEITEN IN DER UNTERBRINGUNG:

Bei Buchungen von besonderer Unterbringung (z.B. Einzelzimmer, einziger deutscher Gast in der Familie, besondere Verpflegung, etc.) berechnen wir Zuschläge, die in der jeweiligen Ausschreibung genannt sind. Bei anderen Besonderheiten behalten wir uns die Berechnung der dadurch verursachten Mehrkosten vor.

Bei durch den Teilnehmer veranlassten Änderungen in der Unterbringung/Verpflegung bzw. hinsichtlich sonstiger Besonderheiten mit Auswirkung auf die von uns geplante Unterbringung müssen wir ab 4 Wochen vor Reisebeginn € 25,00 pro Änderung berechnen.

RÜCKTRITT DURCH DEN REISETEILNEHMER:

Der Rücktritt von einer gebuchten Reise ist vor Reisebeginn jederzeit möglich. Dies gilt auch für Umbuchungswünsche. Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers sind wir berechtigt, nach der folgenden Regelung Stornogebühren zu verlangen.

STORNOGEBÜHREN:

Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die Sie selbst zu verantworten haben, können wir als angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen die folgenden Stornogebühren, jeweils bezogen auf den Reisepreis, verlangen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass durch Rücktritt oder Nichtantritt keine oder geringere Kosten als die von uns pauschal ausgewiesenen Kosten entstanden sind,. Die Rücktrittserklärung wirkt mit Zugang bei uns. Unser pauschalierter Anspruch beträgt pro Person bei Rücktritt von einer Busreise:

·  bis 6 Wo. vor Reisebeginn 10%

·  bis 3 Wo. vor Reisebeginn 20%

·  bis 2 Wo. vor Reisebeginn 40%

·  bis 1 Wo. vor Reisebeginn 60%

·  danach bis zum Reisebeginn 70%

·  bei Nichtantritt der Busreise 80%

 

Bei Rücktritt von einer Flugreise nach Großbritannien, Spanien oder Irland erhöht sich diese Pauschale um jeweils 5%.

Bei Flugreisen nach Malta sehen die Gesamtstornogebühren wie folgt aus:

·  bis 5 Wo. vor Reisebeginn 20%

·  bis 3 Wo. vor Reisebeginn 30%

·  bis 2 Wo. vor Reisebeginn 40%

·  bis 1 Wo. vor Reisebeginn 60%

·  bis Reisebeginn 90%

 

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu einer Mitteilung an den Veranstalter. Bei Umbuchungen auf einen anderen Reiseteilnehmer müssen wir ab 4 Wochen vor Reisebeginn Euro 25,00 pro Umbuchung berechnen, sofern dies Auswirkung auf die geplante Unterkunft hat.

 

RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER:

 

Sollte bei einer Reise die in der jeweiligen Reiseausschreibung genannte Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, können wir bis 5 Wochen vor Beginn der Reise diese absagen. Bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlte Reisekosten werden in diesem Fall voll erstattet. Sie können alternativ die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Dieses Recht haben Sie unverzüglich nach Kenntnis von der Absage geltend zu machen. Weiterreichende Ansprüche,  insbesondere auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, bestehen nicht.

 

VORZEITIGE BEENDIGUNG DES VERTRAGES:

 

Sollte ein Teilnehmer sich vorsätzlich und fortwährend den rechtmäßigen Anweisungen der Reiseleitung widersetzen und dadurch Störungen des Reiseablaufs, des Aufenthalts oder sonstiger unserer berechtigten Interessen verursachen, behalten wir uns vor, diesen Teilnehmer nach erfolgter Abmahnung, sofern nötig mit einem Begleiter, auf Kosten des Anmeldenden per Flug nach Hause zu schicken. Bei schwerwiegenden, schuldhaften Verstößen gegen geltendes Recht (Drogenkonsum, Diebstahl, etc.) sind wir berechtigt, den Teilnehmer auch ohne Abmahnung nach Hause zu schicken. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht. Wir müssen uns jedoch ggf. ersparte Aufwendungen sowie Vorteile einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen.

 

AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE:

 

Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik oder ähnliche schwerwiegende Vorfälle) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Wir werden bei Vorliegen eines Absagegrundes die Reiseteilnehmer unverzüglich benachrichtigen. Wir zahlen den Reisepreis dann zurück, können aber für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Sie können die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich geltend zu machen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, werden wir die erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere die Reiseteilnehmer zurückbefördern, sofern der Transport Bestandteil des Reisevertrags ist.

 

VERSICHERUNGEN:

 

In unseren Ausschreibungen ist keine Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Unfall-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung enthalten. Wir empfehlen jedoch den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung.

 

HAFTUNG/GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:

 

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung der im abgeschlossenen Reisevertrag vereinbarten Leistungen. Den Reiseteilnehmern stehen bei Reisemängeln die gesetzliche Gewährleistungsrechte zu (Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadensersatz).

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

 

MITWIRKUNGSPFLICHT:

 

Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstandene Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, müssen Sie sich an Ort und Stelle unverzüglich an unsere Reiseleitung bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Reiseleiter sind nicht befugt, in unserem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen.

 

AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN:

 

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringungen von Leistungen hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

 

EINREISEBESTIMMUNGEN:

 

Über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes (Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften) für Teilnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden Sie bei Auslandsreisen von uns auf Anfrage informiert. Die Reiseteilnehmer sind selbst für die Einhaltung dieser Einreisebestimmungen verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen solcher Vorschriften entstehen können, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

 

TEILNEHMERHAFTUNG IM SCHADENSFALL:

 

Der Teilnehmer haftet für einen durch ihn während der Reise verschuldeten Schaden.

Für den Fall, dass die Schadenersatzforderung eines Geschädigten gegen den Reiseteilnehmer rechtswirksam an die Firma EUROPARTNER REISEN abgetreten und nachgewiesen wird, haftet der Teilnehmer dieser gegenüber. Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert.

 

UNWIRKSAME BESTIMMUNGEN:

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch eine Bestimmung, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

 

VERANSTALTER:

 

EUROPARTNER REISEN - Walter Beyer GmbH
HR B865 Paderborn - Sitz der GmbH 33181 Wünnenberg

Stand 09/01

 

 




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